Gültig für die Mitgliedsbetriebe der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff GmbH (VMO)
Für die Beförderung von Personen und Sachen in den Bussen der Verkehrsunternehmen
der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
(VO AllgBefBed) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Besondere Beförderungsbedingungen
1. Hunde werden zum ermäßigten Einzelfahrausweis befördert.
2. Blindenhunde, Polizeihunde und Kleintiere in geeigneten Behältnissen werden frei befördert.
3. Kinderwagen und Sportkarren werden frei befördert. Die Mitnahme von Kinderwagen und Sportkarren erfolgt nur in begrenzter Anzahlim Rahmen der vorhandenen Platzkapazität.
4. Die Fahrradmitnahme ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität zum ermäßigten Einzelfahrausweis möglich.
5. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 40,00 €. (Seit 01.01.2003 - Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen)
6. Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Strecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.
Beförderungsbestimmungen
Gebührenordnung
Es werden nachstehende Gebührensätze erhoben:
- Verunreinigung des Fahrzeuges 10,00 EUR
- Bearbeitungsgebühren für Fahrgelderstattung 2,00 EUR
- Neuausstellung von Schülerkarten 5,00 EUR
- Schriftliche Fahrpreisbestätigung an Einrichtungen und Institutionen 1,50 EUR